Sportkreisjugend Rems-Murr
Zuschüsse
Wisst ihr schon?
Es gibt ziemlich viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Freizeiten, Jugendbegegnungen und Veranstaltungen zu erhalten.
Albrecht Nießner hat die wichtigsten für euch zusammengestellt.
- für Freizeiten
- für seminare und Lehrgänge
- für Unterstützung finanzschwacher Familien für die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten
- für internationale Jugendbegegnungen
- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus Frankreich
- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus Polen
- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus dem EU-Bereich
- Projektvorbereitende Besuche mit Partnerorganisationen aus dem EU-Bereich
- evtl. für Freizeiten
- Antragsberechtigte Organisationen feststellen? (örtliche oder auch ortsfremde)
(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)
wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter
Dauer: |
mindestens 3 Tage (incl. An- und Abreise) |
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Gruppengröße: |
mindestens 6 Teilnehmer, einschließlich Leiter |
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Alter: |
mindestens 7 Jahre, höchstens 20 Jahre |
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Zuschusshöhe: |
2,- € / Tag / Jugendlichem |
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Antragstermin: |
nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis 1. November des lfd. Jahres |
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Antragsverfahren (über KJA): |
Abrechnung auf Formularen des Kreisjugendamtes und Anwesenheitsliste (Tln.-Liste), eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern und vom Leiter |
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Sonstige Voraussetzungen oder Unterlagen: |
Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto |
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Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte: |
http://www.rems-murr-kreis.de (Jugend, Gesundheit, Soziales > Kinder- und Jugendhilfe > Jugendarbeit > Zuschüsse |
Dauer: |
mindestens 5 Tage (incl. An- und Abreise) |
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Gruppengröße: |
mindestens 5 Teilnehmer
Es werden Zuschüsse für pädagogische Betreuung gewährt nach |
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Alter: |
mindestens 16 Jahre, der Leiter mindestens 18 Jahre |
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Zuschusshöhe: |
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Antragstermin: |
15. Januar des lfd. Jahres, Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme |
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Antragsverfahren (über KJA): |
Abrechnung auf Formularen des Landesjugendplans und Anwesenheitsliste (Tln.-Liste), eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern und vom Leiter |
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Sonstige Voraussetzungen oder Unterlagen: |
Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto |
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Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte: |
http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld) |
(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)
wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter
Dauer: |
mindestens 3 Tage (incl. An- und Abreise) |
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Gruppengröße: |
mindestens 5Teilnehmer (Gesamtgruppe) |
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Alter: |
mindestens 6Jahre, höchstens 18 Jahre |
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Zuschusshöhe: |
Kosten der Freizeit, maximal jedoch 205,- € / pro Jugendlichem
- Förderung durch LJPlan (5,10 € / Tag) muss berücksichtigt werden |
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Antragstermin: |
vor der Durchführung der Maßnahme |
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Antragsverfahren (über KJA): |
Beantragung auf Formularen des Landesjugendplanes, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern, Nachweis der Genehmigung durch Regierungspräsidium (Antrag auf Zuschuss aus Landesmitteln) muss vorgelegt werden |
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Sonstige Voraussetzungen oder Unterlagen: |
- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto |
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Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte: |
http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld) |
Dauer: |
mindestens 5 Tage (incl. An- und Abreise) |
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Gruppengröße: |
mindestens 6 Teilnehmer, einschließlich Leiter (Gesamtgruppe) |
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Alter: |
mindestens 6 Jahre, höchstens 18 Jahre |
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Zuschusshöhe: |
5,10 € / Tag / Jugendlicher |
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Antragstermin: |
spätestens 6 Wochen vor der Durchführung der Maßnahme |
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Antragsverfahren (über WSJ): |
Abrechnung auf Formularen des Landesjugendplans, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern |
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Sonstige Voraussetzungen oder Unterlagen: |
- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto
Einkommensgrenzen: zum Gesamteinkommen müssen alle Einnahmen, der zum Haushalt gehörenden Personen, (Löhne, Gehälter, Pensionen, Unterhalt, Kindergeld, usw.) hinzugerechnet werden |
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Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte: |
http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld) |
(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)
wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter
Wie bei Ferienfreizeiten
gibt es nur für Nicht-Sportvereine!
Sportvereine erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der WSJ (bzw. WLSB) Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (Bundeszuschüsse).