Sportkreisjugend Rems-Murr


 

Zuschüsse


Die wichtigsten Zuschussarten und Zuschussrichtlinien

Wisst ihr schon?


Es gibt ziemlich viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Freizeiten, Jugendbegegnungen und Veranstaltungen zu erhalten. 

Albrecht Nießner hat die wichtigsten für euch zusammengestellt.

Für was gibt es Zuschüsse?

  • Jugendfreizeiten (separate Richtlinien für Freizeiten mit Behinderten)
  • Unterstützung von Kindern aus finanzschwachen Familien für die Teilnahme an Jugendfreizeiten
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Projektvorbereitende Besuche (internationale Begegnungen)
  • Seminare / Lehrgänge für Betreueraus- und fortbildung
  • Beschaffung von Großzelten für Jugendgruppen (Zeltlager)

Woher bekommt man Zuschüsse?

  • Aus Kreismitteln (Landkreismittel) und Landesmitteln (Landesjugendplan) - über KJA und WSJ

- für Freizeiten
- für seminare und Lehrgänge
- für Unterstützung finanzschwacher Familien für die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten

  • aus Bundesmitteln (Kinder- und Jugendplan des Bundes) - über die DSJ

- für internationale Jugendbegegnungen

  • Aus Mitteln des deutsch-französischen-Jugendwerkes - über das DFJW

- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus Frankreich

  • aus Mitteln des deutsch-polnischen-Jugendwerkes - über das DPJW

- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus Polen

  • aus EU-Mitteln (EU-Förderprogramm Jugend) - über JFE

- internationale Jugendbegegnungen mit Partnerorganisationen aus dem EU-Bereich
- Projektvorbereitende Besuche mit Partnerorganisationen aus dem EU-Bereich

  • evtl. von Städten und Gemeinden - muss immer im Einzelfall geprüft werden

- evtl. für Freizeiten
- Antragsberechtigte Organisationen feststellen? (örtliche oder auch ortsfremde)

Zuschüsse des Rems-Murr-Kreises

Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten

(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)

 

  • von Städten und Gemeinden:

wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter

  • Kreiszuschüsse
  Dauer:

mindestens 3 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage

  Gruppengröße:

mindestens 6 Teilnehmer, einschließlich Leiter

  Alter:

mindestens 7 Jahre, höchstens 20 Jahre

  Zuschusshöhe:

2,- € / Tag / Jugendlichem
6,- € / Tag / Betreuer für 1. bis 4. Tag
2,- € / Tag / Betreuer ab dem 5. Tag

  Antragstermin:

nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis 1. November des lfd. Jahres

  Antragsverfahren (über KJA):

Abrechnung auf Formularen des Kreisjugendamtes und Anwesenheitsliste (Tln.-Liste), eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern und vom Leiter

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.rems-murr-kreis.de (Jugend, Gesundheit, Soziales > Kinder- und Jugendhilfe > Jugendarbeit > Zuschüsse

  • Landeszuschüsse
  Dauer:

mindestens 5 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage (bei Winter- und Skifreizeiten 14 Tage)

  Gruppengröße:

mindestens 5 Teilnehmer

Es werden Zuschüsse für pädagogische Betreuung gewährt nach
folgendem Schlüssel:
Heimfreizeit 11 : 1
Skifreizeit 6 : 1 (aber nur wenn Betreuer Skilehrerlizenz nachweisen Können)
Jugendfahrten 6 : 1 (ohne feste Unterkunft, z.B. Radtour, Kanuwanderung

  Alter:

mindestens 16 Jahre, der Leiter mindestens 18 Jahre

  Zuschusshöhe:
 

8,70 € / Tag / Betreuer
Betreuer, die Sonderurlaub erhalten haben, werden nicht bezuschusst

  Antragstermin:

15. Januar des lfd. Jahres, Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme

  Antragsverfahren (über KJA):

Abrechnung auf Formularen des Landesjugendplans und Anwesenheitsliste (Tln.-Liste), eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern und vom Leiter

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld)

Zuschüsse für Kinder aus finanzschwachen Familien für die Teilnahme an Jugendfreizeiten

 

(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)

  • von Städten und Gemeinden:

wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter

  • Kreiszuschüsse
  Dauer:

mindestens 3 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage

  Gruppengröße:

mindestens 5Teilnehmer (Gesamtgruppe)

  Alter:

mindestens 6Jahre, höchstens 18 Jahre

  Zuschusshöhe:

Kosten der Freizeit, maximal jedoch 205,- € / pro Jugendlichem

- Förderung durch LJPlan (5,10 € / Tag) muss berücksichtigt werden
- Eigenbeitrag muss mindestens 2,50 € pro Tag betragen

  Antragstermin:

vor der Durchführung der Maßnahme

  Antragsverfahren (über KJA):

Beantragung auf Formularen des Landesjugendplanes, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern, Nachweis der Genehmigung durch Regierungspräsidium (Antrag auf Zuschuss aus Landesmitteln) muss vorgelegt werden

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto
- gleichzeitige Förderung durch Landesjugendplan (!)
- Nachweis der Kosten der Freizeit (Ausschreibung, Prospekt)

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld)

 

  • Landeszuschüsse
  Dauer:

mindestens 5 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage

  Gruppengröße:

mindestens 6 Teilnehmer, einschließlich Leiter (Gesamtgruppe)

  Alter:

mindestens 6 Jahre, höchstens 18 Jahre

  Zuschusshöhe:

5,10 € / Tag / Jugendlicher

  Antragstermin:

spätestens 6 Wochen vor der Durchführung der Maßnahme

  Antragsverfahren (über WSJ):

Abrechnung auf Formularen des Landesjugendplans, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto
- es darf sich um keine Familienfreizeit handeln
- Einkommensgrenzen dürfen nicht Überschritten werden

Einkommensgrenzen:
Haushaltsgrundlage 520,- €
Zuschlag pro Person die zum Haushalt gehört 260,- €

zum Gesamteinkommen müssen alle Einnahmen, der zum Haushalt gehörenden Personen, (Löhne, Gehälter, Pensionen, Unterhalt, Kindergeld, usw.) hinzugerechnet werden

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld)

 

Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen

(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)

  • von Städten und Gemeinden:

wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter

  • Kreiszuschüsse:

Wie bei Ferienfreizeiten

  • von Städten und Gemeinden:

gibt es nur für Nicht-Sportvereine!

 

Sportvereine erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der WSJ (bzw. WLSB) Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (Bundeszuschüsse).

Dokumente & Formulare

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Richtlinien über die Bezuschussung von allgemeinen Erholungsmaßnahmen, internationalen Jugendbegegnungen sowie Studienfahrten - Rems-Murr-Kreis
Richtlinien_Jugenderholung_2016.pdf
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Anwesenheitsliste für Jugendgruppenleiter/innenlehrgang oder Mitarbeiter/innenschulung
Anwesenheitsliste.pdf
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Anwesenheitsliste für allgemeine Erholungsmaßnahme, internationale Jugendbegegnung oder Studienfahrt - TeilnehmerInnen und Mitarbeiterinnen
TN_MA_Liste_Jugenderholung.pdf
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Abrechnung eines Jugendgruppenleiter/innenlehrgangs oder einer Mitarbeiter/innenschulung - Zuschuss Kreisjugendamt Rems-Murr
Abrechnung Lehrgang_2016.pdf
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Abrechnung eines Jugendgruppenleiter/innenlehrgangs oder einer Mitarbeiter/innenschulung - Zuschuss Kreisjugendamt Rems-Murr
Abrechnung Lehrgang_2016.pdf
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Kosten- und Finanzierungsplan - Beispiel
Beispiel - Kosten -und Finanzierungsplan
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